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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2013 - L 12 VE 12/12   

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https://dejure.org/2013,106114
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2013 - L 12 VE 12/12 (https://dejure.org/2013,106114)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.02.2013 - L 12 VE 12/12 (https://dejure.org/2013,106114)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - L 12 VE 12/12 (https://dejure.org/2013,106114)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.06.2000 - VII R 55/99

    Bekanntgabe durch öffentliche Zustellung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2013 - L 12 VE 12/12
    Sie ist nur als "letztes Mittel" der Bekanntgabe zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (vgl. zum Vorstehenden BFH, Urteil vom 6.6.2000 - VII R 55/99 -, juris Rn. 11 mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs).

    Das bedeutet, dass ein nach § 8 VwZG heilbarer Mangel auch dann vorliegt, wenn die öffentliche Zustellung wegen einer Verletzung der Ermittlungspflicht der Behörde über den Aufenthaltsort des Empfängers unwirksam ist (BFH, Urteil vom 6.6.2000, a. a. O. Rn. 22 m. w. N. zu den inhaltsgleichen Vorgängervorschriften der §§ 15 und 9 Abs. 1 VwZG).

    Diese Kenntnis vermittelt auch eine Fotokopie, wenn sie das Original vollständig wiedergibt (BFH, Urteil vom 6.6.2000, a. a. O. Rn. 26 m. w. N.).

    Solange der durch die fehlerhafte Zustellung dokumentierte Bekanntgabewille der Behörde nicht durch ausdrückliche Erklärung oder konkludentes Verhalten zurückgenommen wird, wirkt er fort und umfasst daher - wie hier - auch die spätere Übersendung der vollständigen Fotokopie des Bescheides (vgl. BFH, Urteil vom 6.6.2000, a. a. O., Rn. 27).

  • BFH, 14.04.2011 - X B 112/10

    Anforderungen an Anschriftenermittlungen vor einer öffentlichen Zustellung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2013 - L 12 VE 12/12
    Im Hinblick auf diesen Charakter der öffentlichen Zustellung als "letztes Mittel" sind auch über die routinemäßigen Anfragen bei der Meldebehörde hinaus weitere Nachforschungen bei anderen Einrichtungen oder Personen anzustellen, wenn die konkrete Sachverhaltsgestaltung dies nahelegt (BFH, Beschluss vom 14.4.2011 - X B 112/10 -, juris Rn. 10).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2010 - L 13 R 3865/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Klage - keine Angabe des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2013 - L 12 VE 12/12
    Selbst ausgehend von der Sichtweise des Beklagten, dass der Kläger (sowohl im In- als auch im Ausland) unbekannten Aufenthalts war, wäre nicht das Sozialgericht Aurich, sondern gemäß § 202 SGG i. V. m. § 16 ZPO das Sozialgericht Stade als für den letzten Wohnsitz des Klägers zuständiges Sozialgericht örtlich zuständig gewesen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.8.2010 - L 13 R 3865/09 -, juris Rn. 17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2011 - L 7 AS 1421/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2013 - L 12 VE 12/12
    Jedenfalls dann, wenn - wie hier - das Gesetz nur eine Bekanntgabe und nicht eine förmliche Zustellung des Verwaltungsaktes - hier des Widerspruchsbescheides - (vgl. § 39 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 1 SGB X) verlangt und das SG eine Kopie des von dem Beklagten übersandten Originals des Widerspruchsbescheides dem Adressaten auf dessen ausdrücklichen Willen übersendet, reicht zur Überzeugung des Senats für die Heilung nach § 8 VwZG eine Bescheidkopie aus (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.9.2011 - L 7 AS 1421/11 B ER und L 7 AS 1422/11 B ER -, juris Rn. 9).
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